Das Samsung Galaxy Note 3 für sage und schreibe 5,99 €. Klingt nach einem schlechten Scherz. Allerdings gab es dieses Angebot tatsächlich Anfang Dezember diesen Jahres auf der ebay-Seite von notebooksbilliger.de. Wie kann das sein, fragen Sie sich. Grund dafür war ein Softwarefehler, der falsche Produktpreise deklarierte und in diesem Fall wurden versehentlich hochwertige High End Smartphones für den Preis einer Schachtel Zigaretten angeboten. Doch wer kommt für den Schaden auf und muss der Händler für technische Fehler wirklichen zahlen?
Datenfehler bei der Preisangabe keine Seltenheit
Was passiert, wenn bei Amazon plötzlich haufenweise Produkte für 1 Cent angeboten werden, der Nutzer sich freut wie Bolle und bestellt, als gäbe es kein Morgen? So nämlich geschehen bei Amazon UK, wo durch den Systemfehler eines Export-Tools plötzlich zahlreiche Artikel verschiedener Anbieter zum Schleuderpreis von nur einem einzigen Cent angeboten wurden.
Solche Pannen passieren leider immer wieder bei der Übermittlung von Artikelpreisen oder Angeboten, denn Online-Shop Betreiber sind auf derartige Tools angewiesen.
Hat der Kunde ein Recht auf die Ware?
Durch eine derartige Systempanne kann Ihr Geschäft an den Rand der Pleite gebracht werden. Außerdem gehen verärgerte Kunden möglicherweise auf die Barrikaden, obwohl sie wissen, dass ein Fehler vorliegen muss. Seine Pflichten und Rechte als Online Händler zu kennen, ist also dringend notwendig.
Kurz gesagt – ein Kunde kann auf eine Auslieferung des betreffenden Produktes bestehen, wenn ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen?
Mit dem Klicken des Kaufen-Buttons geht ein Nutzer nicht notwendigerweise bereits einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Zwar gibt es Anbieter wie eBay, bei denen man mit dem Klick auf Sofort-Kaufen direkt ein verbindliches Vertragsverhältnis eingeht, jedoch kommt beispielsweise bei Amazon der Kaufvertrag erst mit Versand der Bestätigungsmail zustande, welches im Anschluss an einen Auftragsklick geschieht.
Achtung – ob überhaupt ein Vertrag mit dem Kunden geschlossen wurde, geht meist aus den AGBs bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Shops hervor.
Wie komme ich als Händler aus einem bestehenden Kaufvertrag?
Die entscheidende Frage ist also die Rechtskraft des Kaufvertrages. Bezug nehmend auf unser erstes Beispiel wurden also für den Händler verbindliche Verträge auf eBay abgeschlossen. Der Kunde kann die Lieferung des Smartphones für 5,99 € verlangen.
Online Händler haben allerdings die Möglichkeit derart offensichtliche Übermittlungsfehler anzufechten und gegen den bereits zustande gekommenen Kaufvertrag Einspruch zu erheben.
Wird der Händler jedoch nicht tätig, obwohl er über die falsche Preisauszeichnung bescheid weiß, muss er liefern. Wird er jedoch unverzüglich nach Erkennen des Irrtums tätig und erklärt eindeutig seine Absicht sich aufgrund des entstandenen Missverständnisses vom Vertrag lösen zu wollen, hat er auch realistische Chancen, den Vertrag revidieren zu können. Allerdings ist mit etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens des Kunden zu rechnen. Rechtlicher Rat ist zu empfehlen, wenn es sich um größere Summen dreht.
Müssen Urheber des Pricing-Tools haften?
Selbstverständlich ist es mehr als ärgerlich und unter Umständen sogar Existenz gefährdend, wenn ich als Online Shop Betreiber für die Fehler anderer einstehen muss. Gegen die Urheber von Pricing-Tools vorzugehen bleibt jedem frei, doch sitzen diese nicht selten im Ausland. Durchhaltevermögen ist in diesen Situationen gefragt.
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