Gegen die amerikanische Dominaz – EU berät über E-Commerce
Seit mehreren Jahren sind es die großen Namen, aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten, die den E-Commerce Sektor auch über die deutschen Landesgrenzen hinaus dominieren. Der um das Jahr 1994 als Online-Buchhandlung gegründete und von uns bereits häufig behandelte Marktführer Amazon.com, wird in diesem Zusammenhang wohl am Häufigsten genannt. Wer sich als Einzelhändler schon einmal mit Amazons, häufig als ,,unschlagbar“ beworbenen Preisen konfrontiert sah, könnte das Verhalten im Extremfall als gnadenlos bezeichnen.
Keineswegs ein Zufall
Ironischerweise ist dieser Begriff tief in der Unternehmensgeschichte Amazons verwurzelt: Zur Zeit seiner Gründung, sollte das Unternehmen unter dem Namen ,,relentless“ (bedeutet soviel wie ,,unerbittlich“) gestartet werden. Bereits zum damaligen Zeitpunkt ein Anzeichen, wohin es mit dem wohl bekanntesten Gemischtwarenhändler gehen sollte? Gut möglich.
Denn Amazon gehört heute zu den umsatzstärksten Unternehmen der Branche, was nicht zuletzt an dem konkurrenzlos großen Produktsortiment liegt. Egal, ob Trinkhelm oder Tarnkappe: Amazons Lagerregale überschreiten die Vorstellungskraft vieler Neueinsteiger.
EU-Kommission mit Vorstoß
Vor diesem Hintergrund überraschte es nicht, dass das Wettbewerbskommissariat der europäischen Union, unter der Führung von Margrethe Vestager vor kurzem kritische Äußerungen in diese Richtung verlautbaren ließ. Demnach seien die Online-Einkäufe über die deutschen Landesgrenzen hinweg, im vergangenen Jahr nicht so zahlreich wie erwartet. Nur ca. 15 % der Kunden waren laut Aussage Vestagers bereit, ihre Online-Einkäufe international zu tätigen.
Die Gründe
Wer Produkte schon einmal über den Shop eines ausländischen Anbieters erworben hat, kennt die Probleme die beim Bestellvorgang auftreten können nur allzu gut. Im aktuellen Fall, sind es in erster Linie die meist unüberwindbaren Sprachbarrieren die aufgrund fehlender, englischer Websiteversionen ein großes Ärgernis darstellen.
Ebenfalls häufig bemängelt, wird die fehlende rechtliche Grundlage. Hat man es z.B. geschafft über eine griechische Website ein Haarpflegemittel zu kaufen, dieses aber nicht in der korrekten Ausführung oder gar beschädigt geliefert wird, […]
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