Wenn man das Wettbewerbsrecht in Deutschland mit anderen Ländern vergleicht, sieht man schnell, dass deutsche Händler einem im internationalen Vergleich einem besonders strengen Wettbewerbsrecht unterliegen. Hinzu kommt bedauerlicherweise, dass immer mehr spezialisierte Abmahnanwälte diese Situation erkannt haben und als große Einnahmequelle nutzen. In Deutschland machen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen Konkurrenten die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen einfach und gerade im Onlinehandel wird sehr häufig abgemahnt. Beispielsweise wird vor allem auf die Informationspflichten beim Fernabsatzkauf nicht genau geachtet und die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr sind auch häufige Fehlerquellen, die viele Abmahnungen und somit Probleme mit sich bringen. Darüber hinaus liegen die wettbewerbsrechtlichen Hürden für E-Commerce-Händler sogar noch höher als beim klassischen Verkauf in einem normalen Geschäft. Dies liegt daran, dass die Online-Angebote über das Internet jederzeit und von überall aus abrufbar sind. Die fachlichen Mitarbeiter von April&June kennen sich mit dem Wettbewerbsrecht genau aus und können Ihren Onlineshop gerne überprüfen und dafür sorgen, dass Sie nicht abgemahnt werden.
Rechtliche Unterschiede zwischen B2B und B2C
Das Wettbewerbsrecht in Deutschland ist nicht nur sehr komplex und lang, es unterscheidet auch noch zwischen B2B und B2C Geschäften. Als Onlineshopbetreiber sollten Sie diese Unterschiede kennen und Ihren Shop dementsprechend ausrichten. Am besten ist es jedoch, wenn Sie diese Aufgabe in professionelle Hände übergeben. Somit ist die Sicherheit Ihres Onlineshops vor Abmahnungen garantiert.
Zu den Unterschieden gehört zum Beispiel, dass Sie als B2C-Shopbetreiber sicherstellen müssen, dass Verbraucher keine Möglichkeit haben bei ihnen zu bestellen und sich von den Angeboten auch nicht angesprochen fühlen. Dafür können sie allerdings auf Informationspflichten gegenüber Verbrauchern verzichten. Sollte die Trennung des B2B-Bereichs vom B2C-Bereich nicht deutlich genug sein, liegt ein Verstoß gegen eine Reihe von Bestimmungen vor und Sie laufen Gefahr abgemahnt zu werden. Ferner gelten im B2B Bereich Pflichten beim Fernabsatzverkauf, zu denen beispielsweise das Widerrufsrecht und verschiedene Informationspflichten gehören, wogegen gewerbliche Kunden kein Widerrufsrecht haben und entsprechend auch nicht darüber belehrt und informiert werden müssen. Was bei B2B-Geschäften vertraglich ausgeschlossen werden kann, sind Pflichten wie beispielsweise das Versenden einer Bestelleingangsbestätigung oder das zur Verfügung stellen der AGBs. Darüber hinaus müssen laut der Preisangaben-Verordnung die Preise für Verbraucher als „Endpreis“ angegeben werden. Eine weitere wichtige Information ist, dass bei Geschäften zwischen Kaufleuten das Handelsgesetzbuch (HGB) gilt, während bei Geschäften mit Verbrauchern, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) maßgeblich ist, was auch Auswirkungen auf die Formulierung der AGB hat.
Konkrete Hinweise für Ihren Onlineshop
Am schwierigsten ist diese Situation natürlich für diejenigen, die einen Verbraucher- und einen Geschäftskundenbereich in ihrem Shop integriert haben. Hier sollte der B2B-Bereich des Shops deutlich und unübersehbar als ein Bereich gekennzeichnet sein, der ausschließlich für gewerbliche Kunden ist. Verbraucher dürfen nicht zufällig in den Geschäftskundenbereich kommen, deswegen sollte der B2B-Shop-Bereich nur über einen genau bezeichneten Link erreichbar sein. Es gibt natürlich noch mehr Hinweise und Tipps, wie Sie einer Abmahnung entweichen können. Melden sie sich hierfür bei uns entweder per Telefon oder über das Kontaktformular damit unsere Mitarbeiter Ihnen helfen können den eigenen Onlineshop rechtssicher zu gestalten.
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