Noch in diesem Jahr stehen zahlreiche Rechtsänderungen an, die für Onlinehändler sehr wichtig sind.  Ein paar wichtige Neuerungen finden schon im Dezember statt, zudem treten ab dem 1. Januar 2015 neue Gesetze in Kraft. Darüber hinaus gab es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Abbruch von eBay-Auktionen. Damit Sie auch 2015 rechtssicher Ihren Online-Shop betreiben können beraten Sie die E-Commerce Experten von April&June gerne. Sprechen Sie uns an und lassen Sie ihren Onlineshop von uns auf die neuen Regelungen überprüfen und anpassungen vornehmen.

Neue Richtlinien bei der  Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13. Dezember müssen Lebensmittel Online Händler ihre Waren verschieden kennzeichnen. Sollten sie dieses nicht tun, können sie abgemahnt werden. Unter anderem müssen die angebotenen Lebensmittel gemäß der rechtlichen Grundlage angemessen bezeichnet werden und es muss ein Verzeichnis der verschiedenen Zutaten zu finden sein. Hierzu zählt auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Stoffen oder Erzeugnissen, die Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Besondere Anweisungen für die Aufbewahrung und Verwendung  müssen ebenfalls vorhanden sein und für bestimmte Produkte die schwierig anzuwenden sind, müssen Gebrauchsanweisungen Online hinterlegt werden. Darüber hinaus muss bei alkoholischen Getränken der vorhandene Alkoholgehalt in Volumenprozent klar zu erkennen sein und eine Nährwertdeklaration darf nicht fehlen. Händler, deren Shop noch nicht für die Kennzeichnung von Lebensmitteln vorbereitet ist, laufen Gefahr, abgemahnt zu werden. April&June verfügt über Lösungen für diverse Shop Systeme mit dem sich die benötigen Informationen leicht nachpflegen lassen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir gemeinsam an einer schnellen Lösung arbeiten können.

Neues österreichisches Gesetz mit Auswirkungen auf Deutschland

Seit dem 1. Dezember 2014 unterliegen alle deutschen Buchhändler, die auch nach Österreich verkaufen, dem neuen Gesetzes zur Buchpreisbindung aus Österreich. Hiervon sind alle Händler betroffen, die Bücher aus Deutschland auch an Kunden in Österreich verkaufen.  Darüber hinaus gilt die Buchpreisbindung neuerdings auch für eBooks. Aufgepasst! Alle Händler, die sich nicht an diese neuen Regelungen halten, können dafür abgemahnt werden.

Neue Regelungen bei der Energiekennzeichnung

In Bezug auf die Energiekennzeichnung treten zum 1. Januar 2015 neue Pflichten für Onlinehändler in Kraft. Diese besagen, dass der Verbraucher direkt neben den Preisen aller Modelle (einschließlich aktualisierter bereits existierenden) ein elektronisches Produktdatenblatt und ein elektronisches Etikett finden muss. Glücklicherweise kann man dies auch mit Hilfe einer Verlinkung erledigen. Wichtig dabei ist, das Produktdatenblatt mit dem Wort „Produktdatenblatt“ zu verlinken und das elektronische Etikett mit dem genau vorgegebenen Blockpfeil der Verordnung. Das elektronische Etikett muss sich bei beiden Verlinkungen sofort beim ersten Klick auf den Link öffnen. Brauchen Sie Hilfe bei der Umsetzung der neuen elektronischen Etiketten? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

BGH zum Abbruch einer eBay-Auktion

Der BGH hat vor kurzem entschieden, dass ein Händler, der eine eBay-Auktion vorzeitig abbricht, dem in diesem Moment höchstbietenden Schadenersatz schuldet. Nachdem ein Käufer bei eBay sein gewünschtes Auto nicht erwerben konnte, da der Händler dieses mitten in der Auktion an einen Außenstehenden verkauft hat, verklagte er den Händler auf Schadensersatz und dieser wurde ihm vom BGH stattgegeben-. Der Käufer verlangte Schadensersatz wegen Nichterfüllung des nach seiner Ansicht wirksam zu einem Kaufpreis von einem Euro geschlossenen Kaufvertrags. Der BGH sprach ihm den Schadensersatz zu, da der Verkäufer verpflichtet gewesen wäre, das Fahrzeug zum Preis von einem Euro zu liefern.

Neues Recht bei der Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen

Bei der Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen treten ebenfalls neue Regeln in Kraft. Onlinehändler, die ins Ausland downloadbare Produkte verkaufen, müssen sich ab dem 1. Januar 2015  in den Ländern ihrer Käufer umsatzsteuerrechtlich registrieren und dort die anfallende Umsatzsteuer abführen. Ein vereinfachtes Verfahren erleichtert jedoch mit der Mini-One-Stop-Shop Lösung die Abführung der Steuer, so dass Abgaben direkt an das Finanzamt in Deutschland gezahlt werden können. Von dort aus werden die Gelder dann in die jeweiligen Bestimmungsländer weitergeleitet. Je nach Mehrwertsteuersatz des Lieferlandes sinkt oder steigt der generierte Umsatz des Händlers.

Sollten Sie noch Fragen zu den neuen Regelungen und Gesetzen haben, rufen Sie uns an oder melden Sie sich bei uns über das Kontaktformular. Das April&June Team steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Seite.