Der Vorwurf lautet Benachteiligung anderer Wettbewerbsteilnehmer, sprich Suchmaschinenbetreiber. Zu den Beschwerdeführern gehören u.a. Konzerne wie Expedia oder TripAdvisor. Google soll seine eigene Preissuchmaschine, Google Shopping, gegenüber anderen bevorzugt behandelt haben. Folglich soll der Konzern über den organischen Suchergebnissen die der eigenen Preissuchmaschine eingeblendet haben.

Eine solche Benachteiligung anderer Preissuchmaschinen hätte eine enorme Einschränkung der Wettbewerbspolitik zur Folge, was wiederum einen Verstoß gegen die Europäischen Anti-Trust-Regularien darstellen würde. Deren Funktion ist es, dem Marktmacht Missbrauch eines marktbeherrschenden Unternehmens vorzubeugen. Eine Stellung als Marktmacht an sich ist nicht gesetzeswidrig, eine Zuwiderhandlung besteht erst dann, wenn Benachteiligungen anderer Wettbewerbsteilnehmer durch das Unternehmen aktenkundig werden.

EU-Kommission wird aktiv

Die neue Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager intensiviert nun das Verfahren gegen Google. Als Deadline sind zehn Wochen angesetzt, bis dahin muss Google zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Das Verfahren, das bereits seit 2010 läuft, könnte den IT-Giganten Bußgelder von über sechs Milliarden US-Dollar kosten.

Drängt Google die Konkurrenz vom Markt?

In einem Blogpost weist Google die Vorwürfe von sich. Viel zu prägnant seien die Erfolge anderer Suchmaschinen und professioneller Services wie Yahoo, Amazon oder Ebay. Es gäbe heutzutage mehr Auswahl als je zuvor, für Empfehlungen jeglicher Art würden die User fast ausschließlich SocialMedia Portale nutzen.

Ein zentrale Rolle spiele hierbei der Rückgang des organischen Traffics. Laut Google beziehen User ihre Informationen zu 85 Prozent direkt von großen Websites wie Bild Oder The Guardian, als über die Google-Suchfunktion. Ob diese Angaben tatsächlich zutreffen wird die EU-Kommision im weiteren Verlauf des Verfahrens feststellen müssen. Statistiken von Webseiten die oft weit mehr als die Hälfte ihres Traffics durch Google geliefert bekommen, lassen andere Vermutungen zu.

Android Dominanz

Neben den Vorwürfen der Einschränkung von Suchmaschinen wird Google außerdem vorgeworfen, das Android-Betriebssystem würde durch seine enorme Marktdominanz den Wettbewerb beeinträchtigen.

Doch auch diese Vorwürfe weist der IT-Riese von sich. Zwar gäbe es Vorinstallationen von Google-Apps auf Android Geräten, jedoch gelte das gleiche für Apps der Konkurrenz, wie Amazon und Facebook. So einfach ist das. Jedenfalls laut Google.

Nun bleibt also abzuwarten, wie sich das Verfahren entwickelt. Fest steht zumindest, dass dieses Verfahren einen nicht geringen Vertrauensverlust der User in Google zur Folge haben könnte -wieder einmal.